Satzung

§ 1 Name, Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen "De Sprittköpp".
Sitz ist Brühl, Vereinslokal ist die Gaststätte "Brauhaus - Brühler Hof".
Der Verein "De Sprittköpp" wurde am 16.02.1987 gegründet.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt die Förderung des Kegelsportes und der Geselligkeit.

§ 3 Mitgliedschaft (Erwerb)

Jeder männliche Kegelfreund kann dem Verein "De Sprittköpp" bei Billigung aller Mitglieder beitreten. Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines Antrages erworben. Bei Eintritt ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr beträgt den durch die Mitgliederzahl geteilten Kassenbestand, jedoch mindestens 15,00 €.
Freiwillig ausgeschiedene Mitglieder können dem Verein jederzeit wieder beitreten, sind jedoch wie Neumitglieder zu behandeln.

§ 4 Mitgliedschaft (Beendigung)

Die Mitgliedschaft endet:

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vereins. Zahlungen und Aufwendungen des Betreffenden werden nicht erstattet, sie verbleiben dem Verein.
Ein Ausschluss kann erfolgen:

Der Ausschluss wird bei max. 1. Gegenstimme auf einer einzuberufenden Mitgliederversammlung beschlossen.
Zahlungen und Aufwendungen des Betreffenden werden nicht erstattet, sie verbleiben dem Verein.
Ausgeschlossene Mitglieder können nicht mehr in den Verein aufgenommen werden.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

§ 6 Der Kassenwart

Der Kassenwart hat keine selbstständige Handlungsvollmacht. Er ist nicht mit dem Amt eines "Präsidenten" gleichzusetzen. Der Kassenwart verwaltet die angesparten Gelder, führt das Kegelbuch, lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und verwahrt die Protokolle. Diese Tätigkeiten übt er ehrenamtlich aus.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung entscheidet über:

Sie findet normalerweise alle drei Jahre statt.

Des weiteren ist sie einzuberufen wenn:

Alle Beschlüsse bedürfen mindestens einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung bestimmt aus Ihren Reihen einen Protokollanten, der das Protokoll beim nächsten Kegeltermin allen Mitgliedern zur Unterschrift vorlegt.
Spätere Anfechtungen des Protokolls sind somit nicht möglich.

§ 8 Beiträge, Strafen, Termine, Dorfgemeinschaftskegeln

Das Startgeld beträgt 15,00 €.
"Kalle" und "Klingel" kosten je 0,10 €.
"Mutwillige Klingel" kostet 1,00 €.
Verspätungen von mehr als 5 min. werden mit 1,00 € bestraft.
Wer seinen Kegel vergisst, zahlt 1,00 €.
Verlorene Spiele kosten 0,20 €.
Verlierer eines Spieles sind: Die "schlechtere Hälfte" der teilnehmenden Spieler (aufgerundet).

"Sonderspiele", die einer besonderen Berechnung bedürfen, dürfen ohne Strafen max. 5,00 € kosten. Ausnahmen hiervon entscheidet die "Kegelrunde" einstimmig!
Bei der Abrechnung der Kallen und verlorenen Spiele werden die Beträge auf volle Euro aufgerundet.

Sollte ein Kegler mal verhindert sein und nicht am Kegelabend teilnehmen können, so muss er beim nächsten Kegeln den Durchschnitt der aufgerundeten gezahlten Strafen als Grundstrafe entrichten (plus 15 € Startgeld für entschuldigte Kegler bzw. 20 € für Unentschuldigte).

Die Kegeltermine werden in Abstimmung mit allen Mitgliedern und dem Wirt festgelegt (Normalerweise alle vier Wochen freitags). Bei offiziellen Anlässen herrscht Trikot Pflicht (sonst 5 € Strafe - offizielle Anlässe werden auf der Homepage angekündigt).

Wer einen "Kranz" oder zweimal "Alle Neune" kegelt, darf (und muss) eine Runde Bier spendieren. Jedoch ist für die o.g. Fälle pro Abend und Person nur eine Runde Pflicht.
"Überdurstige Antrinker" zahlen ebenfalls eine Runde.

Dorfgemeinschaftskegeln:
Die Spiele des ehemaligen Dorfgemeinschaftskegeln werden zu Beginn jedes offiziellen Kegelns gespielt.
Die sich hieraus ergebende Rangliste der Kegelbrüder wird jahresendlich als Grundlage für einen internen Wettbewerb genutzt.
Genaue Modalitäten entstehen dann spontan.

§ 9 Verwendung der angesparten Mittel

Die Verwendung der angesparten Mittel wird bei max. einer Gegenstimme beschlossen.
Wer an den aus dem Vereinsvermögen bezahlten Aktivitäten nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung seitens des Vereins.

§ 10 Auflösung des Vereins

Der Verein kann nur bei max. einer Gegenstimme aufgelöst werden. In diesem Fall verfällt das Vereinsvermögen zugunsten der "Aktion Mensch".

§ 11 Mitglieder

Mitglieder sind:

§ 12 Gültigkeit

Diese Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Ältere Satzungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Letzte Änderung am 06.04.2012

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